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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe und die Lebensmittelhygiene

Am 01.09.2012 ist eine neue Vorschrift in Kraft getreten, § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs.

Der Paragraf 40 LFGB hat die Information der Öffentlichkeit zum Gegenstand. Die Öffentlichkeit soll informiert werden, wenn Lebens- oder Futtermittel nicht ordentlich produziert werden und die Information der Öffentlichkeit der Gefahrenabwehr dient. Dabei sollen das Lebens- bzw. Futtermittel benannt werden, sowie der Hersteller.
Satz 2 enthält eine Liste mit fünf Punkten, in welchen Fällen die Öffentlichkeit darüberhinaus entsprechend informiert werden soll und unter Punkt 4 kann man lesen:

4. ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt oder gelangt ist oder wenn ein solches Lebensmittel wegen seiner Eigenart zwar nur in geringen Mengen, aber über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist,

Die neue Vorschrift des Absatz 1a lautet:

(1a) Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen, im Falle von Proben nach § 39 Absatz 1 Satz 2 auf der Grundlage mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, hinreichend begründete Verdacht besteht, dass
  1. in Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes festgelegte zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden oder
  2. gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit betreibt im Rahmen der Umsetzung der Vorschrift eine »Liste der Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB« anhand derer man sich tagesaktuell über Verstöße oder Mängelbeseitigungen informieren kann.

Eine solche »Gesetzliche Verbraucherinformationen gemäß Â§ 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs« gibt es auch vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In dieser Liste werden - neben derer anderer Städten und Gemeinden - auch die Ergebnisse der Überprüfungen der Stadt Pforzheim veröffentlicht.

Gegen diese Veröffentlichung hat nun ein Pforzheimer Gaststättenbetreiber geklagt, der aufgrund mangelnder Hygiene auf der Liste gelandet war, der aber nicht, und schon gar nicht mit Namen und Adresse genannt werden will.
[Update: Link zum Beschluss eingefügt]
Mit Beschluss vom 07.11.2012, 2 K 2430/12 hat der Gaststättenbetreiber vor der zweiten Kammer des VG Karlsruhe "gewonnen". Eine Kurzfassung der Urteilsbegründung findet sich in der Pressemitteilung »Pforzheim: Stadt darf über Hygienemängel in einer Gaststätte nicht im Internet informieren« vom 13.11.2012. Darin heisst es unter anderem:

Es bestünden aber - so das Verwaltungsgericht - erhebliche Zweifel, ob § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch die Behörde auch dazu ermächtige und verpflichte, die Öffentlichkeit über Mängel bei der Hygiene eines Gaststättenbetriebs zu informieren. Der Wortlaut des Gesetzes spreche dafür, dass die Behörde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermächtigt werde, also zur Information über ein konkretes Lebensmittel, das unter Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Behörden begründe, die Öffentlichkeit generell über hygienische Mängel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr brächten, lasse sich auch der amtlichen Begründung des Gesetzes nicht entnehmen.

Jetzt lesen wir obige zwei Zitate aus dem Gesetzestext noch einmal durch. Wenn aufgrund hygienischer Mängel (und damit Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften) alle Lebensmittel (sollen die Kontrolleure die komplette Speisenkarte einstellen?) zum Verzehr ungeeignet hergestellt werden, ist das im höchstem Maße ekelerregend. Und ganz sicher passiert so etwas nicht zufällig einmal für 5 Minuten, sondern die nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel sind über einen längeren Zeitraum (Tage, Wochen) in den Verkehr gelangt.
Wie man also auf die absurde Idee kommen kann, dass entsprechend § 40 Abs. 1a LFGB keine Zulässigkeit besteht die Öffentlichkeit zu informieren, sondern dass sogar das Interesse des Betreibers der Nichtveröffentlichung überwiegend sei, verstehe ich als Verbraucher in keinster Weise und ich muss mich wirklich fragen, was in den Köpfen der Richter vorgeht.

Man kann sich jetzt natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die Mängel mittlerweile beseitigt sind, keine Gefahr mehr besteht und ein fortbestehender Eintrag in der Liste einem Pranger gleich käme. Dagegen steht, dass es sich nicht um eine Person, sondern um einen Wirtschaftsbetrieb handelt, für den keine Persönlichkeitsrechte gelten und dass die Lebensmittel vorsätzlich unter unhygienischen Umständen zubereitet wurden - und ohne Beanstandung durch die Kontrolleure wohl auch noch würden - und der Betreiber vorsätzlich gesundheitliche Schäden seiner Gäste billigend in Kauf genommen hat. § 40 Abs. 1a Satz 2 LFGB ist damit mehr als hinreichend erfüllt.

Normalerweise suche ich für jeden Beitrag ein passendes Bild, das erspare ich uns diesmal.

Hallo Tinti, alter Freund

Vor drei Jahren und 278 Tagen habe ich beim Museum of New Zealand Te Papa einen Kalmar namens Tinti (ja ich weiss, sehr kreativ) angelegt (siehe Tinti, the squid hier im Blog).

Von Zeit zu Zeit, wenn ich daran denke, besuche ich ihn und heute war es wieder einmal soweit. Es scheint ihm gut zu gehen, er wiegt mittlerweile eine halbe Tonne und hat 12357 Kilometer hinter sich gebracht.

Tinti the squid

Facebook - Update Your Security Information

Heute hat mir Facebook mitgeteilt, dass sie glauben mein Account wäre nicht gut genug geschützt und ich sollte doch meinen Account sicherer machen. Das fand ich so spannend, dass ich mir einmal angesehen habe, was sie denn denken, wie ich ihn sicherer machen könnte.

Nachdem ich erneut mein Passwort eingeben musste (immerhin!), erwartete mich diese Seite
(rechts oben kann man sehen, dass mein Account sowas von dermassen unsicher ist, klar!):

Facebook - Update Your Security Information

Contact Email

Als nächstes zeigen sie mir, welche E-Mail-Adressen mit dem Account verknüpft sind. Da diese Adressen - neben dem Passwort - zugleich ein Teil der Zugangsinformation sind, habe ich sie anonymisiert. (Das in der dritten Zeile ist nicht vorname.nachname@maexotic.de, das für alle Spielkinder vorneweg.)
Facebook hat insofern recht, dass da zwar drei E-Mail-Adressen stehen, aber nur zwei davon würden helfen (die dritte ist ja die Facebook Adresse) und die beiden anderen sind in einer Domain. Wenn also die Domain weg wäre und ich mein Passwort vergessen hätte, dann hätte ich ein Problem, aber nur dann.
Eine weitere Adresse hinzuzufügen, die nicht @maexotic.de wäre, wäre also für den Fall dass ich mein Passwort vergessen habe hilfreich. Zugegeben. Aber: warum soll ich ein Passwort vergessen, dass ich beinahe täglich eingebe? Nun ja ...

Mobile Phone

Klar, sie wollen, dass ich die (IMHO total kaputte) Mobile Phone App benutze. Da man einwilligt, dass die App auf so ziemlich alles zugreifen kann, was das Telefon so bietet, ist das ein ganz tolles Ding.
Sicherheit? Die App auf dem Telefon speichert natürlich auch das Passwort, wäre ja unbequem, das jedesmal eingeben zu müssen. Also wenn ich mein Passwort vergessen hätte, könnte ich trotzdem über die Mobile Phone App noch auf Facebook zugreifen. Da sie dann auch die Mobile Nummer kennen, könnten sie mir sogar eine SMS schicken.
Aber was, wenn ich das Telefon verliere oder verloren werde? Tja, dann ist Facebook offen. Dann kann derjenige, der mein Telefon hat, auf alle meine Facebook Informationen zugreifen und die aller meiner Freunde. Der kann dann meine Zugangsdaten und die E-Mail-Adressen ändern. Und wenn es echt blöd läuft steht sogar dass Passwort dechiffrierbar auf dem Telefon. Zugegeben, das habe ich jetzt nicht kontrolliert, aber alles andere würde mich wirklich verwundern, selbst wenn sie mit OAuth2 für die App rumhantieren würden.
Erhöht meine Sicherheit also echt voll. Vor allem, weil viele Leute ihr Passwort nicht nur für einen Zugang verwenden.
Andernfalls müsste man sich ja tatsächlich mehr als ein Passwort merken. Zusätzlich zur EC-Karten-Pin wohlgemerkt. Ach!? Echt das gleiche?

Security Question

Das ist in allen "Sicherheitssystemen" immer mein absoluter Liebling!
Alleine daran, dass sie die Sicherheitsfragen vorgeben, erkennt man, dass sie keinen Peil haben. Ein Challenge-Response Verfahren funktioniert in so einem Kontext nur, wenn ich mir beides selbst ausdenken kann, die Frage und die Antwort.. Mir ist natürlich klar, warum sie das machen: sie wollen verhindern, dass Leute sich so tolle Sicherheitsfragen ausdenken wie:

Frage: Wie heisst Justin Bieber mit Vornamen?
Antwort: Justin

So, jetzt haben wir alle einmal gelacht (auch wenn sowas traurigerweise in dieser Qualität vorkommt) - und jetzt schauen wir uns die Fragen an, die Facebook bereithält. Davor müssen wir uns aber über eines im Klaren sein:

Facebook ist ein System ist, in dem ich alle meine Freunde, die Familie, Klassenkameraden usw.
unterbringen und verknüpfen soll.

Jetzt nehmen wir mal einen ehemaligen Klassenkameraden, den (früher) besten Freund/beste Freundin, ein etwas entfernteres Familienmitglied (Cousin, Cousine), irgendjemand, mit dem man sich gerade gezofft hat und die jetzt richtig sauer sind - oder sich auch nur einen Spaß machen wollen. Sind für diese die Fragen unlösbar oder sehr schwierig oder eher einfach bis gar kein Problem?. Und dann müssen wir die Frage stellen:

Für wieviele von Deinen Freunden auf Facebook wäre es ein Problem
alle oder zumindest die meisten der Fragen richtig zu beantworten?

Das Problem ist aber noch viel weitreichender als man denkt. Ich habe oben immer "Facebook" als Einschränkung verwendet. Aber warum eigentlich?
Ist es nicht egal ob derjenige auf Facebook ist?

  • Facebook Accounts (die meisten) lassen sich über Google auffinden. Damit ist schon klar, wer ich sein will.
  • Bist Du bei Stayfriends oder hast Du Deine Schulgeschichte irgendwo anders hinterlegt? Vielen Dank, das macht das mit den Lehrern schon einmal sehr viel leichter.
    Nicht dass die Beantwortung dieser Fragen für einen Mitschüler jemals ein Problem gewesen wäre.
  • Genealogie (Ahnenforschung) ist ja sowas von toll. Auch mitgemacht? Daten hinterlegt (oder jemand anders) über Vater, Mutter, Großeltern? Deren Geburts-/Sterbedaten, Geburts-/Sterbeorte, Berufe?
    Autsch! Habe ich schon gesagt, dass das Internet toll ist?

Sichererer? [*]

Tja, liebes Gesichtsbuch, da denke ich fahre ich mit meinen momentan bei euch hinterlegten Daten (einer E-Mail-Adresse nur für Facebook und ein ziemlich langes Passwort) dann doch am sichersten. Auch wenn ihr das offensichtlich anders seht.

Post Scriptum

Der Hinweis von @ruebezahl - Danke dafür! - hat mich dann noch zu dem Blog-Artikel "Your Facebook Account has Three Passwords" gebracht. Der Workaround den Facebook macht, um die Supportkosten für Benutzer zu eliminieren, die CAPS LOCK anhaben, führt dazu, dass sie den Pool möglicher Passwörter halbiern. Ein Geschenk an die Cracker. Dabei gibt Facebook selbst an, dass täglich ca 600.000 Logins über kompromittierte Accounts erfolgen. Graham Cluely von Sophos schreibt darüber in "600,000+ compromised account logins every day on Facebook, official figures reveal".
Und wir wissen nun woher das kommt. Zumindest zum Teil.

Facebook, Datenschutz und Thilo Weichert

Jan Dörrenhaus zu Facebook, Datenschutz und Thilo Weichert Thilo Weichert, seines Zeichens oberster Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins und damit Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (kurz: ULD) hat sich schon desöfteren mit diversen "Internet Firmen" angelegt, ob deren Verstösse gegen den Datenschutz. In letzter Zeit hat er vermehrt Facebook im Visier. Speziell geht es ihm um den unsäglichen "Facebook Like Button" auf externen Websites, um den "Kontaktfinder" (Frank Bartels hat darüber geschrieben unter "Facebook verhöhnt seine Nutzer") und um die Tatsache, dass Facebook die Profile deutscher (und europäischer) Nutzer im Ausland speichert.

Auch wenn er manchmal etwas über das Ziel hinausschiesst muss man ihm - denke ich - zugute halten, dass er für die Bürger kämpft und gegen den Missbrauch ihrer Daten. Dennoch heult die gesamte "Social Media Industrie" (und auch die, die davon überhaupt keine Ahnung haben), als würde man ihnen ihr Lieblingsspielzeug wegnehmen.

Zum Börsengang von Facebook hat die Frankfurter Allgemeine nun ein Interview mit ihm veröffentlicht: "Facebook hat ein Problem". Darin warnt er davor, dass das Verhalten Facebooks nicht den Datenschutzrichtlinien entspricht.

Die bisherigen Kapitalwerte von Facebook beruhen auf einem datenschutzwidrigen Vorgehen, das gegen deutsches und europäisches Recht verstößt. Die Erwartung der Anleger ist, dass der Wert der Aktien steigt. Ich habe die Befürchtung, dass Facebook versuchen wird, die Daten seiner Nutzer noch stärker auszubeuten.

Diese Aussage ist vollkommen korrekt, den das Geld verdient Facebook vor allem mit Werbung, deren Güte nicht zuletzt davon abhängt, dass es über die "Social Plugins" das Surfverhalten seiner Benutzer (und auch der Nicht-Facebook-Benutzer) verfolgen und überwachen können. Bedauerlicherweise sind es ein weiteres Mal die Piraten, denen eigentlich der Datenschutz der Internetnutzer ein Kernthema sein sollte, die ziemlich verächtlich und mit wenig Sachverstand flamen [*].

Jan Dörrenhaus schreibt dazu bei twitter:

Btw, Thilo Weichert verabschiedet sich endgültig aus der Realität: http://www.golem.de/news/boersengang-facebook-kann-am-datenschutz-zusammenbrechen-1205-91887.html Als ob Facebook Europa juckt...

Und das Piratenverse retweetet. Natürlich. Thilo Weichert bashing ist schliesslich in Mode.

Ob Facebook Europa juckt ...? Ich denke: "aber ganz sicher".
Laut socialbakers.com stellt Europa die größte Anzahl von Benutzern bei Facebook. Mit 28% sind das mehr als die Benutzer aus Nordamerika, dabei sind nur ca 29% der Europäer aber über 40% der Amerikaner bei Facebook, die Zuwachsraten in Europa sind also enorm. Bei den europäischen Ländern liegt Deutschland an vierter Stelle, ebenfalls mit noch geringer Penetration von 28% und hohen Zuwachschancen. Dazu kommt, dass Deutschland momentan die stärkste und kräftigste Wirtschaftsmacht in Europa ist, mit der höchsten Kaufkraft. Und was will Werbung? Richtig, verkaufen. Brechen also die stärksten Käufer weg, bricht die Werbung weg und damit das Einkommen von Facebook.

Wenn Thilo Reichert das also so sieht, dann "verabschiedet [er] sich endgültig aus der Realität"?

Zudem hat Facebook seit gestern auch ganz gehörigen Gegenwind aus dem eigenen Land. zdnet berichtet: "Facebook hit with $15 billion class action user tracking lawsuit". Facebook hat zum wiederholten Male das US Bundesgesetz verletzt, das das Abhören regelt, wogegen heute Klage eingereicht wurde. Das Gesetz sieht Strafen von bis zu 10.000 USD pro Benutzer vor.

Doch nicht nur der finanzielle Druck lastet auf Facebook, sondern auch die Tatsache, dass sie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, wenn die Klage Erfolg hat. Die Klage richtet sich gegen die Verwendung von Cookies, mit denen Facebook die Benutzer ausspioniert und die sie illegalerweise auch ausserhalb von Facebook verwendet haben.

Ich würde ja sagen, Thilo Weichert sieht die Chancen von Facebook durchaus real.

Statt immer nur dummes Zeugs nachzuplappern, stünde es manchen Leuten ganz gut, wenn sie sich vorher informieren würden. Das ist das Internet, das ist gar nicht so schwer, man muss es nur tun.

Und Facebook? Der Börsengang war heute eher lau. Sie haben mit 40 USD eröffnet und mit 38 USD geschlossen. Da fallen mir nur immer wieder The Richter Scales aus 2007 ein ...*mitträller*

Social Media Marketing vs. Lotto spielen

Liebe nervende Freunde,

vorwiegend in Social Media Sites wie Facebook, die Links "teilen" und "mögen", bei denen man etwas gewinnen kann.
Gerade eben läuft wieder so ein Marketing-Spektakel mit Lufthansa, bei dem man 2 Flugreisen egal wohin auf der Welt gewinnen kann. Dies möchte ich exemplarisch herausgreifen.

Die Wahrscheinlichkeit für einen 5er im Lotto beträgt 1 : 55.491. Machen also bei der Lufthansa Aktion mehr als 55.491 Leute mit, ist die Gewinnchance für einen 5er im Lotto höher.
Die durchschnittliche Gewinnsumme bei einem 5er ohne Zusatzzahl liegt bei 2.705,20 € [Wikipedia] und dürfte damit höher liegen als bei der Lufthansa Aktion und liegt ganz sicher weit höher als bei den ganzen iPad2 oder iPhone Gewinnspielen mit ähnlichen Gewinnaussichten.

Ihr seid meine "Freunde", weil ich daran interessiert bin was ihr macht, wie es euch geht und was euch beschäftigt und nicht weil ich von euch Werbung erhalten will, weil ihr es toll findet euch als kostenlose Werbemultiplikatoren mißbrauchen zu lassen.

Spielt doch bitte Lotto. Euere Gewinnschancen sind weitaus höher und ihr nervt nicht permanent andere Leute damit.

Danke.

Nachtrag und Sicherheitshinweis

Die oben angesprochene Lufthansa-Aktion ist ein Fake und der Einstieg zu einem Betrug.

Die Website ist »http://germanflight.s3-website-us-west-1.amazonaws.com/« also keineswegs eine offizielle Website der Lufthansa.
Das Lufthansa-Logo kommt von »http://www.goodlogo.com/images/logos/lufthansa_logo_2741.gif«, einer Website, die Logos sammelt und aussieht als wäre sie tot und hätte auch nur 4 Wochen gelebt.
Ein (unsichtbarer) Zähler ist auch drauf, der kommt von http://widgets.amung.us/.

Klickt man nach dem Share nicht auf Facebook auf "Like" sondern auf obiger Site, so wird man umgeleitet zu »http://sheensofttech.info/germany.php«, einer Website, die zur Gruppe der GreatOnlineGiftsNow.com gehört. Diese selektiert dann zufällig eine Werbeseite aus und blendet sie ein. Dort muss man dann eine eMail-Adresse eingeben und bestätigen oder gar seine Handynummer und hat ab dann ein Abo am Hals für 2.99 € alle 5 Tage.

Man gewinnt also nicht nur nichts, man bezahlt sogar noch teuer dafür.

Facebook Betrug Facebook Betrug

Curry mit Tofu und Pak Choi

Curry mit Tofu and Pak Choi

Zutaten

Tofu (2cm Würfel), Pak Choi (in Streifen), Ingwer (feine Würfel), Zwiebel (grobe Stücke), Knoblauch (feine Scheiben), rote Chilischote (hehackt), Lauchziebeln (3-4cm Stücke), rote Paprika (grob gewürfelt), Kokosmilch, grüne Currypaste (fertig, weil heute faul), Fischsauce, helle Sojasauce, 1 Limette (Saft), 1/2 TL gemahlener Koriander, 1 TL gemahlener Kreuzkümmel, Reis

Zubereitung

  1. Reis aufsetzen
  2. Tofu scharf und knusprig anbraten
  3. Chili, Currypaste, Ingwer, Ziebeln, Knoblauch und rote Paprika hinzugeben und kurz mitbraten
  4. mit Kokosmlich ablöschen, mit Fischsauce, Sojasauce, Limette, Koriander und Kreuzkümmel abschmecken
  5. Pak Choi und Lauchzwiebeln hinzugeben und kurz mitkochen, so dass der Pak Choi noch knackig ist

Reis in eine Schale (oder Teller) geben, Curry darüber.

Guten Appetit!