Germany's next TopmodelSaturday, April 6. 2013Normalerweise versuche ich solchen Shows wie Germany's next Topmodel oder Deutschland sucht den Superstar und wie sie alle heißen aus dem Weg zu gehen, primär weil ich sie menschenverachtend finde. Heute hat Pro7 aber Teaser für GNTM in die Werbung von The Big Bang Theory geschnitten, so kam ich in den unfreiwilligen "Genuß". Die Szenerie ist, dass wohl eines der Möchtegern-Topmodels auf einer Fashion Show mit einem roten Kleid rumlaufen muss und sie es nicht mag, weil es nicht zu ihr passt. Insofern muss ich ihr sogar recht geben, wenn man eine Hautfarbe hat wie eine Weißwurst und zudem rotblonde lange Haare, ist so ein knalliges Rot in meinen Augen auch nicht die beste Wahl für die Farbe eines bodenlangen Kleides. Heidi Klum sagt nun sinngemäß: Ich bin schon länger in dem Geschäft, ich weiß wohl besser als sie darüber Bescheid.Das mag wohl stimmen. Aber darum geht es in der Sendung doch gar nicht. Es geht darum irgendwelche Tussen mit hochtrabenden Träumen möglichst publikumswirksam und ohne dass es zu offensichtlich menschenverachtend ist fertig zu machen und Reaktionen zu provozieren. Heulen und Tränen sind immer gut, Anzicken der Mädels untereinander auch. Also ist es nur lächerlich, wenn uns' Heidi so tut, als hätte das, was sie den Mädels in der Show antut, irgendetwas mit dem Modelgeschäft zu tun. Es geht um die Show und Einschaltquoten. Deshalb ist in allen Teasern immer zu sehen wie dämlich sie sich anstellen, wie sie heulen und rumzicken und nur extremst selten, dass sie etwas auf die Reihe kriegen und halbwegs gut dabei aussehen. Schadenfreude sells.
Na ja, ein bißchen was hat es vielleicht doch mit dem Modelgeschäft zu tun:
Die Piratenpartei und der Datenschutz - ein weiteres Kapitel im Buch "Planlos"Tuesday, January 22. 2013
Begeisterte Piraten haben heute ein Blog-Posting von Andi Popp, Platz 3 auf der Landesliste zur Bundestagswahl beim Landesverband Bayern der Piratenpartei auf twitter verbreitet. Und wieder einmal muss ich mich fragen: "Wovon reden die?" Unter dem Titiel "Das Recht auf Vergessen werden" lässt Andi Popp sich über das - seiner Meinung nach - "Märchen vom digitalen Radiergummi" aus und dann denkt er wohl er schreibt, was man denn so tun sollte. Ich habe mir einige Passagen herausgegriffen: Ich kann mich schon fast überall mit meinem Facebook- oder Google-Account anmelden und wer weiß schon noch, auf wie vielen Seiten er damit erscheint?
Was will er uns damit sagen? Abgesehen davon, dass der Satz an sich für mich schon keinen Sinn macht.
Schaltet man dort eine "App" ab, hat sie keinen Zugriff mehr auf die Accountdaten.
Sollte er mit seiner Aussage meinen, dass durch die ganzen unsäglichen Social Buttons, wie von Facebook, G+, Twitter, reddit, ... die Benutzer transparent für die Dienste werden, weil die Dienste durch den permanenten Abruf ihrer Code-Schnipsel bei anderen Sites die Spur der ohnehin permanent angemeldeten Benutzer verfolgen können, so ist das genau einer der Punkte, den die Datenschützer massiv kritisieren und der ganz klar nicht konform zum BSDG ist. Hier liegt das Vergehen aber primär an den Betreiber der Sites, die diese Code-Schnipsel einbinden, denn sobald die Seite geladen wird, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Dann hat der Website-Betreiber nämlich den Webbrowser veranlasst, die Daten unerlaubt an Dritte weiterzugeben. Doch weiter im Text: Ein vernünftiger Ansatz muss daher darauf abzielen, den Menschen die Möglichkeiten zu geben, die Veröffentlichung sensibler Daten von vornherein zu verhindern. Das BSDG, das TKG und auch das TMG sind voll von Vorschriften um genau das zu erreichen.
Das beginnt bei einer gesetzlich gebotenen Datensparsamkeit. Es dürfen tatsächlich nur die Daten verlangt werden, die für einen Dienst wirklich benötigt werden. Wenn ein Webshop etwa das Geburtsdatum einer Person verlangt, dann ist das nicht in Ordnung. Aha, er will also dass Datensparsamkeit im Gesetz verankert wird. Das ist eine gute Idee und weil es eine gute Idee ist: BDSG § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit TMG § 14 Bestandsdaten Wenn also ein Betreiber "Daten sammelt" und jemand meint, das sei unverhältnismässig, darf er sich gerne an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. In Bayern ist das für den nicht-öffentlichen Bereich das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Zu der seiner Meinung nach unverhältnismässigen Erhebung von Geburtsdaten bei einem Webshop ist zu sagen, dass es nicht unverhältnismässig ist. Zum einen gibt es Artikel, die nur Personen bestimmter Altersgruppen zugänglich gemacht werden dürfen. Zum anderen ergeben sich für den Betreiber des Webshops aufgrund von beschränkter Geschäftsfähigkeit Risiken, die er durchaus mindern darf. Niemand wird einem 10jährigen Kind in einem Geschäft für Unterhaltungselektronik einen Fernseher für 500 € verkaufen, selbst wenn das Kind das Geld bar dabei hat. Wenn allerdings der Jupiter-Markt meinen Familienstand wissen will, dann geht ihn das wirklich nichts an, aber dafür gibt es eine gesetzliche Regelung (siehe oben). Aber man muss diese Idee weiter ausbauen, zu einem gesetzlich garantierten Recht auf Anonymität. Es gibt einen Beschluss des Ersten Senats des Bunderverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05. Das Ergebnis ist, es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation, denn
Abgesehen davon legt der Gesetzgeber durchaus Wert darauf, dass Dienste anonym oder zumindest pseudonym genutzt werden können: TMG § 13 Pflichten des Diensteanbieters Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat am 14. Dezember 2012 eine Anordnung gegen Facebook mit Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 20.000 Euro erlassen, weil Facebook genau dieser gesetzlichen Regelung nicht nachkommt und im Gegenteil seine Benutzer zwingen will Anonymität oder Pseudonymität aufzugeben. Völlig egal, welche Regeln wir für Datenschutz im Netz und kommerzielle Webdienste etablieren, sie helfen alle nichts, wenn der Staat seine Datensammelwut nicht einschränkt. Es nützt nichts Facebook das Datensammeln zu verbieten, wenn bei jedem aufgeregten Kommentar sofort der Anschlussinhaber der IP-Adresse ermittelt wird. Jetzt bin ich vollends verwirrt. Der Staat sammelt IP-Adressen bei Kommentaren irgendwo, um den Anschlusssinhaber zu ermitteln? Wie er das wohl zB. bei meinem Blog macht?
Also nicht der Staat sammelt, sondern die Website-Betreiber oder besser gesagt die Anbieter von Telemediendiensten. Müssen sie aber nicht. Wenn sie jedoch anderen Menschen ein Forum bieten und diese Beleidigungen einstellen (also das was Andi Popp als "aufgeregte Kommentare" bezeichnet), dann kommen bei einer Anzeige klarerweise die Ermittlungsbehörden und wollen wissen wer das war. Das ist meiner Meinung nach völlig legitim. Das bedeutet auch nicht, dass der Staat speichert oder gar wütend sammelt, sondern dass der Staat seiner Aufgabe nachkommt bei Straftaten zu ermitteln und für Recht zu sorgen. Sollte er auf die Massenabmahnungen wegen illegaler Verwendung von Tauschbörsen abzielen, so muss klar sein, dass kein Anbieter von Telemediendiensten die IP-Adressen speichert, sondern diese für jeden anderen Teilnehmer an der Tauschbörse sichtbar ist, denn er will ja kommunizieren. Hier ist das Problem aber nicht die Speicherung, sondern die Illegalität der Handlung, wofür eine Lösung gefunden werden muss.
Und jetzt kommt mein Lieblingssatz: Auch hier muss es ein Recht auf Anonymität geben, wenn auch natürlich kein absolutes. Aha, ein Recht auf Anonymität also, aber kein absolutes. Was ist denn ein un-absolutes Recht auf Anonymität?
FazitIch habe vor vier Jahren die Piraten gewählt, weil ich die Themen, die sie ansprachen, wichtig fand. Es war an der Zeit diese Themen ins Licht zu zerren, sie zu diskutieren und Weichen für die Zukunft zu stellen. Ich werde die Piraten nicht wieder wählen, weil sie ein Haufen planloser Chaoten sind und das Blog-Posting von Andi Popp belegt das ein weiteres Mal sehr eindrucksvoll.
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Installing Java7 on Debian ServersTuesday, January 22. 2013Today I wanted to install Java7 JDK on a server with a very minimal Debian base installtion. First of all add the WebUpd8 teams repository: (Thanks guys!) $ sudo bash # cd /etc/apt/sources.list.d/ # cat > webupd8team-java.list <<__EOF__ deb http://ppa.launchpad.net/webupd8team/java/ubuntu precise main deb-src http://ppa.launchpad.net/webupd8team/java/ubuntu precise main __EOF__ # apt-key adv --keyserver keyserver.ubuntu.com --recv-keys EEA14886 # aptitude update # aptitude install oracle-java7-installer This is where the trouble started. aptitude should install a package called oracle-java7-installer. The package starts a download from oracle.com. However wget fails, because of certificate validation errors:
Connecting to edelivery.oracle.com|23.57.114.174|:443... connected.
ERROR: cannot verify edelivery.oracle.com’s certificate, issued by
“/C=US/O=Akamai Technologies Inc/CN=Akamai Subordinate CA 3”:
Unable to locally verify the issuer’s authority.
To connect to edelivery.oracle.com insecurely, use ‘--no-check-certificate’.
download failed
Oracle JDK 7 is NOT installed.
Google'ing for the reason I found a lot of people having that problem, but all the "solutions" where oviously wrong like
I had another machine where a wget https://edelivery.oracle.com/ had no certificate problems. So, where did wget on that machine get the certificate from?
$ cd /tmp
$ strace wget https://edelivery.oracle.com/ 2>&1 | fgrep open
[ ... ]
open("/usr/lib/ssl/certs/4d654d1d.0", O_RDONLY) = 4
[ ... ]
There we are, a hashed file that contains the certificate.
$ ls -l /usr/lib/ssl/certs/4d654d1d.0
lrwxrwxrwx 1 root root 30 Aug 3 17:28 /usr/lib/ssl/certs/4d654d1d.0 -> GTE_CyberTrust_Global_Root.pem
$ ls -l /usr/lib/ssl/certs/GTE_CyberTrust_Global_Root.pem
lrwxrwxrwx 1 root root 65 May 12 2011 /usr/lib/ssl/certs/GTE_CyberTrust_Global_Root.pem ->
/usr/share/ca-certificates/mozilla/GTE_CyberTrust_Global_Root.crt
Ok, one step closer, but where is that file from? Let's see: $ dpkg -S /usr/share/ca-certificates/mozilla/GTE_CyberTrust_Global_Root.crt ca-certificates: /usr/share/ca-certificates/mozilla/GTE_CyberTrust_Global_Root.crt So back to the other Debian box: # sudo aptitude install ca-certificates That still didn't fix the problem as the directory still did not exist and the links weren't in there and the hashes neither. A bit more google'ing and I have learned about c_rehash which is in the openssl package that is installed as a dependency of the ca-certificates package. And here are the final commands: # mkdir /usr/lib/ssl/certs # cd /usr/lib/ssl/certs # chmod 755 . # ln -s /usr/share/ca-certificates/mozilla/* . # /usr/bin/c_rehash /usr/lib/ssl/certs # aptitude install oracle-java7-installer Et voila! Hope that helps! BarrierefreiThursday, December 27. 2012
![]() Informationszelt des Bayerischen Staates, Tag der Deutschen Einheit, 2012
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Season's Greetings 2012Saturday, December 22. 2012
![]() © 2012 Steff Hoehne Dead Autocorrect!Tuesday, December 11. 2012So schnell geht das ... eben hat man noch Geburtstag und schon ist man tot, dank Autokorrektur.
Sehr schön und passend zum Thema ist der Song Baby I Lobe You - An Autocorrected Love Song (featuring INOJ):
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fail
Facebook zeigt mir japanische WerbungMonday, December 10. 2012
Anscheinend war am Sonntag etwas mit den Ad-Servern von Facebook nicht so ganz in Ordnung, denn sie haben mir, trotz GeoIP in Deutschland und einer Systemsprache Englisch, stundenlang ausschließlich japanische Werbung eingeblendet. Dabei kann ich das nicht einmal lesen! 私は理解していない ... oder so ähnlich. Und da diesmal auf dieser Seite der Seite noch soviel weißer Raum ist, hat auch noch ein Link zum Comic GeoIP von xkcd Platz. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe und die LebensmittelhygieneMonday, November 19. 2012Am 01.09.2012 ist eine neue Vorschrift in Kraft getreten, § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs.
Der Paragraf 40 LFGB hat die Information der Öffentlichkeit zum Gegenstand. Die Öffentlichkeit soll informiert werden, wenn Lebens- oder Futtermittel nicht ordentlich produziert werden und die Information der Öffentlichkeit der Gefahrenabwehr dient. Dabei sollen das Lebens- bzw. Futtermittel benannt werden, sowie der Hersteller.
4. ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt oder gelangt ist oder wenn ein solches Lebensmittel wegen seiner Eigenart zwar nur in geringen Mengen, aber über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist, Die neue Vorschrift des Absatz 1a lautet: (1a) Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen, im Falle von Proben nach § 39 Absatz 1 Satz 2 auf der Grundlage mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, hinreichend begründete Verdacht besteht, dass Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit betreibt im Rahmen der Umsetzung der Vorschrift eine »Liste der Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB« anhand derer man sich tagesaktuell über Verstöße oder Mängelbeseitigungen informieren kann.
Eine solche »Gesetzliche Verbraucherinformationen gemäß § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs« gibt es auch vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In dieser Liste werden - neben derer anderer Städten und Gemeinden - auch die Ergebnisse der Überprüfungen der Stadt Pforzheim veröffentlicht.
Gegen diese Veröffentlichung hat nun ein Pforzheimer Gaststättenbetreiber geklagt, der aufgrund mangelnder Hygiene auf der Liste gelandet war, der aber nicht, und schon gar nicht mit Namen und Adresse genannt werden will.
Es bestünden aber - so das Verwaltungsgericht - erhebliche Zweifel, ob § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch die Behörde auch dazu ermächtige und verpflichte, die Öffentlichkeit über Mängel bei der Hygiene eines Gaststättenbetriebs zu informieren. Der Wortlaut des Gesetzes spreche dafür, dass die Behörde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermächtigt werde, also zur Information über ein konkretes Lebensmittel, das unter Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Behörden begründe, die Öffentlichkeit generell über hygienische Mängel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr brächten, lasse sich auch der amtlichen Begründung des Gesetzes nicht entnehmen.
Jetzt lesen wir obige zwei Zitate aus dem Gesetzestext noch einmal durch. Wenn aufgrund hygienischer Mängel (und damit Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften) alle Lebensmittel (sollen die Kontrolleure die komplette Speisenkarte einstellen?) zum Verzehr ungeeignet hergestellt werden, ist das im höchstem Maße ekelerregend. Und ganz sicher passiert so etwas nicht zufällig einmal für 5 Minuten, sondern die nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel sind über einen längeren Zeitraum (Tage, Wochen) in den Verkehr gelangt.
Man kann sich jetzt natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die Mängel mittlerweile beseitigt sind, keine Gefahr mehr besteht und ein fortbestehender Eintrag in der Liste einem Pranger gleich käme. Dagegen steht, dass es sich nicht um eine Person, sondern um einen Wirtschaftsbetrieb handelt, für den keine Persönlichkeitsrechte gelten und dass die Lebensmittel vorsätzlich unter unhygienischen Umständen zubereitet wurden - und ohne Beanstandung durch die Kontrolleure wohl auch noch würden - und der Betreiber vorsätzlich gesundheitliche Schäden seiner Gäste billigend in Kauf genommen hat. § 40 Abs. 1a Satz 2 LFGB ist damit mehr als hinreichend erfüllt. Normalerweise suche ich für jeden Beitrag ein passendes Bild, das erspare ich uns diesmal.
Posted by Markus Stumpf
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