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Facebook zeigt mir japanische Werbung

Facebook Ad Fail

Anscheinend war am Sonntag etwas mit den Ad-Servern von Facebook nicht so ganz in Ordnung, denn sie haben mir, trotz GeoIP in Deutschland und einer Systemsprache Englisch, stundenlang ausschließlich japanische Werbung eingeblendet.

Dabei kann ich das nicht einmal lesen!

私は理解していない ... oder so ähnlich.

Und da diesmal auf dieser Seite der Seite noch soviel weißer Raum ist, hat auch noch ein Link zum Comic GeoIP von xkcd Platz.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe und die Lebensmittelhygiene

Am 01.09.2012 ist eine neue Vorschrift in Kraft getreten, § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs.

Der Paragraf 40 LFGB hat die Information der Öffentlichkeit zum Gegenstand. Die Öffentlichkeit soll informiert werden, wenn Lebens- oder Futtermittel nicht ordentlich produziert werden und die Information der Öffentlichkeit der Gefahrenabwehr dient. Dabei sollen das Lebens- bzw. Futtermittel benannt werden, sowie der Hersteller.
Satz 2 enthält eine Liste mit fünf Punkten, in welchen Fällen die Öffentlichkeit darüberhinaus entsprechend informiert werden soll und unter Punkt 4 kann man lesen:

4. ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt oder gelangt ist oder wenn ein solches Lebensmittel wegen seiner Eigenart zwar nur in geringen Mengen, aber über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist,

Die neue Vorschrift des Absatz 1a lautet:

(1a) Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen, im Falle von Proben nach § 39 Absatz 1 Satz 2 auf der Grundlage mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, hinreichend begründete Verdacht besteht, dass
  1. in Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes festgelegte zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden oder
  2. gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit betreibt im Rahmen der Umsetzung der Vorschrift eine »Liste der Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB« anhand derer man sich tagesaktuell über Verstöße oder Mängelbeseitigungen informieren kann.

Eine solche »Gesetzliche Verbraucherinformationen gemäß Â§ 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs« gibt es auch vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In dieser Liste werden - neben derer anderer Städten und Gemeinden - auch die Ergebnisse der Überprüfungen der Stadt Pforzheim veröffentlicht.

Gegen diese Veröffentlichung hat nun ein Pforzheimer Gaststättenbetreiber geklagt, der aufgrund mangelnder Hygiene auf der Liste gelandet war, der aber nicht, und schon gar nicht mit Namen und Adresse genannt werden will.
[Update: Link zum Beschluss eingefügt]
Mit Beschluss vom 07.11.2012, 2 K 2430/12 hat der Gaststättenbetreiber vor der zweiten Kammer des VG Karlsruhe "gewonnen". Eine Kurzfassung der Urteilsbegründung findet sich in der Pressemitteilung »Pforzheim: Stadt darf über Hygienemängel in einer Gaststätte nicht im Internet informieren« vom 13.11.2012. Darin heisst es unter anderem:

Es bestünden aber - so das Verwaltungsgericht - erhebliche Zweifel, ob § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch die Behörde auch dazu ermächtige und verpflichte, die Öffentlichkeit über Mängel bei der Hygiene eines Gaststättenbetriebs zu informieren. Der Wortlaut des Gesetzes spreche dafür, dass die Behörde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermächtigt werde, also zur Information über ein konkretes Lebensmittel, das unter Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Behörden begründe, die Öffentlichkeit generell über hygienische Mängel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr brächten, lasse sich auch der amtlichen Begründung des Gesetzes nicht entnehmen.

Jetzt lesen wir obige zwei Zitate aus dem Gesetzestext noch einmal durch. Wenn aufgrund hygienischer Mängel (und damit Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften) alle Lebensmittel (sollen die Kontrolleure die komplette Speisenkarte einstellen?) zum Verzehr ungeeignet hergestellt werden, ist das im höchstem Maße ekelerregend. Und ganz sicher passiert so etwas nicht zufällig einmal für 5 Minuten, sondern die nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel sind über einen längeren Zeitraum (Tage, Wochen) in den Verkehr gelangt.
Wie man also auf die absurde Idee kommen kann, dass entsprechend § 40 Abs. 1a LFGB keine Zulässigkeit besteht die Öffentlichkeit zu informieren, sondern dass sogar das Interesse des Betreibers der Nichtveröffentlichung überwiegend sei, verstehe ich als Verbraucher in keinster Weise und ich muss mich wirklich fragen, was in den Köpfen der Richter vorgeht.

Man kann sich jetzt natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die Mängel mittlerweile beseitigt sind, keine Gefahr mehr besteht und ein fortbestehender Eintrag in der Liste einem Pranger gleich käme. Dagegen steht, dass es sich nicht um eine Person, sondern um einen Wirtschaftsbetrieb handelt, für den keine Persönlichkeitsrechte gelten und dass die Lebensmittel vorsätzlich unter unhygienischen Umständen zubereitet wurden - und ohne Beanstandung durch die Kontrolleure wohl auch noch würden - und der Betreiber vorsätzlich gesundheitliche Schäden seiner Gäste billigend in Kauf genommen hat. § 40 Abs. 1a Satz 2 LFGB ist damit mehr als hinreichend erfüllt.

Normalerweise suche ich für jeden Beitrag ein passendes Bild, das erspare ich uns diesmal.

Hallo Tinti, alter Freund

Vor drei Jahren und 278 Tagen habe ich beim Museum of New Zealand Te Papa einen Kalmar namens Tinti (ja ich weiss, sehr kreativ) angelegt (siehe Tinti, the squid hier im Blog).

Von Zeit zu Zeit, wenn ich daran denke, besuche ich ihn und heute war es wieder einmal soweit. Es scheint ihm gut zu gehen, er wiegt mittlerweile eine halbe Tonne und hat 12357 Kilometer hinter sich gebracht.

Tinti the squid

Facebook, Datenschutz und Thilo Weichert

Jan Dörrenhaus zu Facebook, Datenschutz und Thilo Weichert Thilo Weichert, seines Zeichens oberster Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins und damit Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (kurz: ULD) hat sich schon desöfteren mit diversen "Internet Firmen" angelegt, ob deren Verstösse gegen den Datenschutz. In letzter Zeit hat er vermehrt Facebook im Visier. Speziell geht es ihm um den unsäglichen "Facebook Like Button" auf externen Websites, um den "Kontaktfinder" (Frank Bartels hat darüber geschrieben unter "Facebook verhöhnt seine Nutzer") und um die Tatsache, dass Facebook die Profile deutscher (und europäischer) Nutzer im Ausland speichert.

Auch wenn er manchmal etwas über das Ziel hinausschiesst muss man ihm - denke ich - zugute halten, dass er für die Bürger kämpft und gegen den Missbrauch ihrer Daten. Dennoch heult die gesamte "Social Media Industrie" (und auch die, die davon überhaupt keine Ahnung haben), als würde man ihnen ihr Lieblingsspielzeug wegnehmen.

Zum Börsengang von Facebook hat die Frankfurter Allgemeine nun ein Interview mit ihm veröffentlicht: "Facebook hat ein Problem". Darin warnt er davor, dass das Verhalten Facebooks nicht den Datenschutzrichtlinien entspricht.

Die bisherigen Kapitalwerte von Facebook beruhen auf einem datenschutzwidrigen Vorgehen, das gegen deutsches und europäisches Recht verstößt. Die Erwartung der Anleger ist, dass der Wert der Aktien steigt. Ich habe die Befürchtung, dass Facebook versuchen wird, die Daten seiner Nutzer noch stärker auszubeuten.

Diese Aussage ist vollkommen korrekt, den das Geld verdient Facebook vor allem mit Werbung, deren Güte nicht zuletzt davon abhängt, dass es über die "Social Plugins" das Surfverhalten seiner Benutzer (und auch der Nicht-Facebook-Benutzer) verfolgen und überwachen können. Bedauerlicherweise sind es ein weiteres Mal die Piraten, denen eigentlich der Datenschutz der Internetnutzer ein Kernthema sein sollte, die ziemlich verächtlich und mit wenig Sachverstand flamen [*].

Jan Dörrenhaus schreibt dazu bei twitter:

Btw, Thilo Weichert verabschiedet sich endgültig aus der Realität: http://www.golem.de/news/boersengang-facebook-kann-am-datenschutz-zusammenbrechen-1205-91887.html Als ob Facebook Europa juckt...

Und das Piratenverse retweetet. Natürlich. Thilo Weichert bashing ist schliesslich in Mode.

Ob Facebook Europa juckt ...? Ich denke: "aber ganz sicher".
Laut socialbakers.com stellt Europa die größte Anzahl von Benutzern bei Facebook. Mit 28% sind das mehr als die Benutzer aus Nordamerika, dabei sind nur ca 29% der Europäer aber über 40% der Amerikaner bei Facebook, die Zuwachsraten in Europa sind also enorm. Bei den europäischen Ländern liegt Deutschland an vierter Stelle, ebenfalls mit noch geringer Penetration von 28% und hohen Zuwachschancen. Dazu kommt, dass Deutschland momentan die stärkste und kräftigste Wirtschaftsmacht in Europa ist, mit der höchsten Kaufkraft. Und was will Werbung? Richtig, verkaufen. Brechen also die stärksten Käufer weg, bricht die Werbung weg und damit das Einkommen von Facebook.

Wenn Thilo Reichert das also so sieht, dann "verabschiedet [er] sich endgültig aus der Realität"?

Zudem hat Facebook seit gestern auch ganz gehörigen Gegenwind aus dem eigenen Land. zdnet berichtet: "Facebook hit with $15 billion class action user tracking lawsuit". Facebook hat zum wiederholten Male das US Bundesgesetz verletzt, das das Abhören regelt, wogegen heute Klage eingereicht wurde. Das Gesetz sieht Strafen von bis zu 10.000 USD pro Benutzer vor.

Doch nicht nur der finanzielle Druck lastet auf Facebook, sondern auch die Tatsache, dass sie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, wenn die Klage Erfolg hat. Die Klage richtet sich gegen die Verwendung von Cookies, mit denen Facebook die Benutzer ausspioniert und die sie illegalerweise auch ausserhalb von Facebook verwendet haben.

Ich würde ja sagen, Thilo Weichert sieht die Chancen von Facebook durchaus real.

Statt immer nur dummes Zeugs nachzuplappern, stünde es manchen Leuten ganz gut, wenn sie sich vorher informieren würden. Das ist das Internet, das ist gar nicht so schwer, man muss es nur tun.

Und Facebook? Der Börsengang war heute eher lau. Sie haben mit 40 USD eröffnet und mit 38 USD geschlossen. Da fallen mir nur immer wieder The Richter Scales aus 2007 ein ...*mitträller*