Datenwut

It's a maexotic world ...


Als ich heute einen Kommentar zu einem Blog schreiben wollte, hat mich das Blog gezwungen einen Namen und eine eMail-Adresse anzugeben. Das Ganze auch noch völlig sinnloserweise, da ich im Anschluß nicht per eMail sondern per Captcha validieren musste, dass ich kein Robot (oder was auch immer) bin.

Ich verstehe nicht, was es bringen soll Leute zu zwingen Angaben zu machen, die man dann eh nicht verifizieren kann.

Was bringt es beispielsweise einem Unternehmen bestimmte Informationen nur rauszurücken, wenn man vorher gezwungenermassen ein Formular mit Name, eMail, Adresse, Telefon usw ausgefüllt hat und dann dennoch Eingaben wie "Donald Duck", "12345 Entenhausen", "info@unternehmen" akzeptieren zu müssen. Wenn ich diese Daten nicht angeben, die Infos aber trotzdem haben will, dann kriege ich sie eben so. Dadurch, dass sie mich aber zwingen, versauen sie sich ihre eigene Datenbank, weil der Prozentsatz an fiktiven Datensätzen enorm hoch wird (die sie anders gar nicht hätten). Überprüfen, ob es richtig ist, können sie eh nur mit extrem hohem Aufwand und auch dann nicht zuverlässig.

Zudem sehe ich hier einen Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit:

§ 3a BDSG Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.

und dann ist da noch:

§ 13. Telemediengesetz (TMG) Pflichten des Diensteanbieters
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

§ 15. Telemediengesetz (TMG) Nutzungsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten sind insbesondere

  1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
  2. Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und
  3. Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien.

In diesem Licht betrachtet erscheint ein Absatz in der schriftlichen Urteilsbegründung des LG Hamburg zum Fall Callactive ./. Niggemeier (Az. 324 O 794/07) durchaus verwirrend:

Dies gilt umso mehr, als es den Nutzern der Seite des Antragsgegners offen stand, Kommentare auch unter Verwendung von Pseudonymen einzustellen, wovon dann auch zahlreiche Nutzer gebrauch machten (…). Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt besonders dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schützenswürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte. Es steht nach Einschätzung der Kammer aber ebenso außer Frage, dass die Möglichkeit der Verwendung von Pseudonymen die Gefahr maßgeblich erhöht, dass es in einer Diskussion zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommt. Wer sich bei seinen Äußerungen hinter einem Pseudonym verstecken kann, wird sich weit eher dazu verleiten lassen, Persönlichkeitsrecht Dritter zu verletzen, als jemand, der befürchten muss, für seine Äußerungen persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen.

Leider hat das Gericht vermieden zu erklären, wie denn so eine De-Pseudonymisierung aussehen soll und wie man sicherstellen könnte, dass das nicht-offensichtliche Pseudonym dann doch kein Pseudonym, sondern der reale Name ist? Und wer wäre schon so dämlich - wenn er eine Beleidigung vorhätte - seinen richtigen Namen anzugeben.




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